Ex Diversitätskonzept Corporate Governance R. STAHL

Diversitätskonzept

Erklärung zur Unternehmensführung/Diversitätskonzept/Erklärung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat verfolgt hinsichtlich der Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat kein (abstraktes) Diversitätskonzept. Bereits in der Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat wird zur Kodex-Empfehlung C.1 Satz 1 und 2 ausgeführt, dass der Aufsichtsrat neben anderen Zielen auch das Ziel der Vielfalt an sich für wichtig erachtet und dies nach Möglichkeit bei konkreten Besetzungsentscheidungen berücksichtigt. Für das Berichtsjahr 2025 sieht der Aufsichtsrat davon ab, für eine Gesellschaft in der Größenordnung der technologieorientierten R. STAHL AG Ziele für seine Besetzung im Rahmen eines abstrakten Diversitätskonzepts festzulegen. Die Festlegung eines formalen Diversitätskonzepts hinsichtlich der Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat würde nach Einschätzung des Aufsichtsrats zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Auswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten erschweren würde. Bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern und bei Vorschlägen für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird daher allein nach Maßgabe der Qualifikation und des konkreten Bedarfs in der jeweiligen Besetzungssituation entschieden. Gleichwohl verfolgt der Aufsichtsrat das Ziel, die personelle Zusammensetzung und damit die Kompetenzen und Erfahrungen in Vorstand und Aufsichtsrat kontinuierlich weiterzuentwickeln.