Ex Vorstand Unternehmensführung R. STAHL

Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Die R. STAHL AG unterliegt den Vorschriften des deutschen Aktien- und Mitbestimmungsrechts und den Kapitalmarktregelungen sowie den Bestimmungen der Satzung und der Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat. In Deutschland ist für Aktiengesellschaften das duale Führungssystem gesetzlich vorgegeben. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die Unternehmensleitung. Der Aufsichtsrat fungiert als Überwachungs- und Beratungsorgan. Die beiden Organe arbeiten im Unternehmensinteresse eng zusammen, mit dem Ziel, für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Sie sind den Interessen der Aktionäre und dem Wohle des Unternehmens verpflichtet.

Der Vorstand leitet das Unternehmen eigenverantwortlich und führt die Geschäfte. Er legt die strategische Ausrichtung des Unternehmens fest, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und setzt sie zielgerichtet um. Dabei bezieht der Vorstand die Belange der Aktionäre, seiner Arbeitnehmer und der sonstigen dem Unternehmen verbundenen Interessensgruppen (Stakeholder) in seine Entscheidungen mit ein.

Der Aufsichtsrat hat für den Vorstand einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte erlassen (in Ergänzung zu § 7 Abs. 1 der Satzung). Soweit bestimmte Geschäfte der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, wird diese eingeholt.

Der Vorstand der R. STAHL AG besteht aus Dr. Mathias Hallmann. 

Der Vorstand unterrichtet den Aufsichtsrat regelmäßig und zeitnah über aktuelle Geschäftsentwicklungen, die Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation sowie die Risikolage und Compliance im Konzern. Darüber hinaus berichtet der Vorstand dem Aufsichtsrat umfassend über grundsätzliche Aspekte zu Strategie und Unternehmensplanung. 

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats entscheidet, ob der Vorstand an den Sitzungen des Aufsichtsrats teilnehmen soll. Wird der Abschlussprüfer als Sachverständiger zu den Sitzungen hinzugezogen, entscheidet hierüber der Aufsichtsrat. Jede Sitzung des Aufsichtsrats sieht einen Teil vor, in dem Themen ohne die Anwesenheit des Vorstands erörtert werden. Der Vorstand hat 2023 in seiner jeweiligen Besetzung an fünf regulären Sitzungen des Aufsichtsrats teilgenommen. Dabei hat der Vorstand schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen berichtet sowie Fragen der Aufsichtsratsmitglieder beantwortet.

Der Aufsichtsrat der R. STAHL AG ist nach dem Drittelbeteiligungsgesetz zusammengesetzt und besteht aus neun Mitgliedern. Drei Mitglieder sind als Vertreter der Arbeitnehmerseite bestellt, die anderen sechs repräsentieren die Anteilseigner. Von den sechs Mitgliedern der Kapitalseite stammen drei aus dem Kreis der Gründerfamilien. Nach Auffassung des Aufsichtsrats sollte mehr als die Hälfte dieser Mitglieder unabhängig im Sinne der Empfehlungen unter Kapitel C. des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 sein, also mindestens vier Mitglieder. Nach den Empfehlungen in C. 6 und C. 7 (Unabhängigkeit von der Gesellschaft und vom Vorstand), den in C. 7 aufgeführten Indikatoren sowie den Empfehlungen in C. 9 und der Begründung des Kodex zu C. 6 (Unabhängigkeit von einem kontrollierenden Aktionär), sind nach Einschätzung des Aufsichtsrats derzeit alle Anteilseignervertreter unabhängig. Zwar ist im Jahr 2021 der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Peter Leischner, länger als 12 Jahre Mitglied des Gremiums, sodass einer der Indikatoren des Kodex gegen eine Unabhängigkeit von Vorstand und Gesellschaft vorliegt. Der Aufsichtsrat sieht Peter Leischner aber dennoch als unabhängig an und begründet dies nach Empfehlung C.8 des Kodex wie folgt: Peter Leischner ist mit seinen gehaltenen Aktienanteilen nur relativ geringfügig an der Gesellschaft beteiligt, war niemals Beschäftigter oder Mitglied des Vorstands und unterhält auch keine wesentliche geschäftliche Beziehung mit der R. STAHL AG. Vor allem aber belegen nach Einschätzung der übrigen Anteilseignervertreter die Beiträge und die zum Ausdruck gebrachten Positionen von Peter Leischner im Rahmen seiner gesamten Aufsichtsratstätigkeit seine unabhängige Stellung gegenüber der Gesellschaft. 

Die internationale Kundenorientierung von R. STAHL spiegelt sich auch im Aufsichtsrat wider, dem mehrere Mitglieder mit Auslandserfahrung angehören. Die Frauenquote beträgt 22,22 %.

Bei den aktuellen Mitgliedern des Aufsichtsrats bestehen keine Interessenkonflikte, bei neuen Kandidatinnen und Kandidaten wird vorab sorgfältig geprüft, ob Interessenkonflikte vorliegen. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 halten Mitglieder des Aufsichtsrats 2,15 % des stimmberechtigten Kapitals. Zur Vergütung des Aufsichtsrats wird auf das von der 29. Hauptversammlung am 13. Juli 2022 mit Mehrheit von 82,98 % gebilligte System der Vergütung des Aufsichtsrats verwiesen (hier zugänglich). Die tatsächliche Vergütung wird im Vergütungsbericht aufgegliedert und individualisiert dargestellt. 

Der Aufsichtsrat der R. STAHL AG hat die Aufgabe, den Vorstand der Gesellschaft zu bestellen, ihn bei der Führung der Geschäfte zu überwachen und ihm beratend zur Seite zu stehen.

Der Aufsichtsrat tritt mindestens fünfmal im Jahr zu Sitzungen zusammen, in denen er − in der Regel auf der Grundlage vom Vorstand erstatteter Berichte und zur Sitzungsvorbereitung vorab erhaltener Unterlagen − die zur Diskussion stehenden Themen erörtert und die erforderlichen Beschlüsse fasst. Bei Bedarf findet sich der Aufsichtsrat zu zusätzlichen oder außerordentlichen Sitzungen zusammen. In 2023 hat sich das Gremium zu fünf ordentlichen und einer konstituierenden außerordentlichen Sitzung getroffen. Von der Möglichkeit, Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen, wird verhältnismäßig selten und nur in Fällen Gebrauch gemacht, die besonders eilbedürftig sind. Über die Sitzungen wird ein Protokoll erstellt, das an alle Aufsichtsratsmitglieder sowie den Vorstand der Gesellschaft (nur soweit er teilgenommen hat) verteilt wird. Beschlüsse im Umlaufverfahren werden in Form von Niederschriften über die Beschlussfassung dokumentiert. Daneben gibt es bei Bedarf Informationsrunden ohne formellen Sitzungscharakter. 

Neben der stetigen Erörterung strategischer Fragen entscheidet der Aufsichtsrat über die Feststellung des Jahresabschlusses und prüft die ihm vom Vorstand vorgelegte Planung für die nächsten drei Jahre. Darüber hinaus beschäftigt sich der Aufsichtsrat sowohl mit der Analyse der operativen Entwicklung der R. STAHL Gruppe als auch mit Fragen des Risikomanagements und der Compliance.  

Im Rahmen persönlicher Treffen sowie mündlicher oder schriftlicher Ausführungen informiert der Vorstand den Vorsitzenden des Aufsichtsrats regelmäßig über die Entwicklung des Unternehmens und erörtert aktuelle Fragestellungen mit ihm. Soweit erforderlich berichtet der Vorsitzende des Aufsichtsrats in den Sitzungen des Gremiums über die Themen, die zwischen dem Vorstand und ihm behandelt wurden.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse in seinem Bericht an die Aktionäre, der im Geschäftsbericht abgedruckt ist. Weiterhin liegt er in der Hauptversammlung aus und wird auf Verlangen verlesen.

Auch im Berichtsjahr 2023 hat sich der Aufsichtsrat an den Empfehlungen des DCGK orientiert und diese erfüllt, soweit dies für eine Gesellschaft der Größenordnung der R. STAHL AG im Sinne guter Unternehmensführung zweckmäßig erscheint. Die im Dezember 2023 abgegebene aktualisierte Entsprechenserklärung steht den Aktionären auf der Website der R. STAHL AG sowie im Geschäftsbericht zur Verfügung.

Der Aufsichtsrat führt jährlich mit Hilfe eines fortlaufend weiterentwickelten Fragebogens eine Selbstbeurteilung (früher „Effizienzprüfung“) durch. Der Fragebogen deckt alle Bereiche der Arbeit des Gremiums wie der Versorgung mit Informationen, der Diskussionskultur und der Zusammenarbeit untereinander ab. Die Auswertung erfolgt anonym. Die Ergebnisse werden dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats übermittelt und von ihm dem Gesamtgremium in der nachfolgenden Sitzung ausführlich vor- und zur Diskussion gestellt. Gemeinsam gewonnene Erkenntnisse hieraus werden umgesetzt (Angabe nach D.12 DCGK 2022).

Der Aufsichtsrat hat zwei Ausschüsse gebildet: den Prüfungsausschuss und den Verwaltungsausschuss. 

Der Prüfungsausschuss besteht auch nach der Neukonstituierung unverändert aus der Vorsitzenden Dr. Renate Neumann-Schäfer, ihrem Stellvertreter Peter Leischner sowie Andreas Müller und Nikolaus Simeonidis. Dr. Renate Neumann-Schäfer verfügt über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontroll- und Risikomanagement-systemen einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Peter Leischner verfügt über besondere Kenntnisse im Risikomanagement und Treasury, gepaart mit Erfahrungen in der Abschlussprüfung, der Nachhaltigkeits-berichterstattung und deren Prüfung. Andreas Müller verfügt über besondere Kenntnisse im Controlling und in der Abschlussprüfung einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Nikolaus Simeonidis verfügt über besondere Kenntnisse in der Nachhaltigkeitsberichterstattung einschließlich deren Prüfungen und hat Erfahrung in der Abschlussprüfung (Angaben nach D2. und D. 3 DCGK 2022). Gemäß der Geschäftsordnung ist der Prüfungsausschuss beauftragt und ermächtigt, sich insbesondere mit Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements und der Compliance, der Ausschreibung des Abschlussprüfermandats, der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung zu befassen. Er bereitet diesbezügliche Entscheidungen des Aufsichtsrats vor und gibt Empfehlungen für die Beschlussfassungen. Halbjahres- und etwaige Quartalsberichte erörtert er mit dem Vorstand vor deren Veröffentlichung. Der Ausschuss befasst sich regelmäßig mit der Qualität der Abschlussprüfung und ist schließlich im Namen des Gesamtgremiums zuständig für die Zustimmung zur Beauftragung von Beratungsleistungen des von der Hauptversammlung gewählten Wirtschaftsprüfers (zustimmungspflichtiges Geschäft des Vorstands). Die Sitzungen des Prüfungsausschusses leitet dessen Vorsitzende. Besteht bei Abstimmungen Stimmgleichheit, so hat die Vorsitzende eine zusätzliche Stimme. Der Prüfungsausschuss hat sich 2023 zu drei Sitzungen getroffen. 

Der Verwaltungsausschuss besteht seit der Hauptversammlung 2023 aus dem Vorsitzenden Peter Leischner, seinem Stellvertreter Prof. Dr. Peter Hofmann, Klaus Erker sowie Harald Rönn. In Einklang mit der Geschäftsordnung gibt der Verwaltungsausschuss dem Aufsichtsratsplenum unter Beachtung der Diversität Empfehlungen für die Neu- bzw. Wiederbestellung sowie die Abberufung von Vorstandsmitgliedern und des Vorstandsvorsitzenden. Ferner bereitet der Ausschuss Entscheidungen des Aufsichtsrats über das Vergütungssystem für den Vorstand vor und unterbreitet entsprechende Beschlussvorschläge auch für eine angemessene Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder. Der Ausschuss verhandelt und entscheidet unter Beachtung der Entscheidungen des Aufsichtsratsplenums die dienstvertraglichen und sonstigen vertraglichen Angelegenheiten des Vorstands und schließt mit den Vorstandsmitgliedern in Vertretung für den Aufsichtsrat Verträge ab. Mindestens einmal jährlich berät der Ausschuss gemeinsam mit dem Vorstand über die langfristige Nachfolgeplanung und legt dem Aufsichtsrat einen Vorschlag für die diesbezügliche Formulierung in der Erklärung zur Unternehmensführung vor. Schließlich ist der Verwaltungsausschuss im Namen des Gesamtgremiums zuständig für die Zustimmung für den Abschluss von Geschäften mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern sowie mit deren nahestehenden Personen, soweit im Einzelfall der Wert 5.000,00 € übersteigt (zustimmungspflichtiges Geschäft des Vorstands). Die Sitzungen des Verwaltungsausschusses leitet dessen Vorsitzender. Besteht bei Abstimmungen Stimmgleichheit, so hat der Vorsitzende eine zusätzliche Stimme. Der Verwaltungsausschuss hat 2023 drei Sitzungen abgehalten und sich zusätzlich im Zuge der Regelung von Vorstandsangelegenheiten mehrmals außerhalb von Sitzungen getroffen bzw. telefonisch abgestimmt.