FAQs zum Thema Eigensicherheit

Gibt es ein Formular für die Berechnung der Eigensicherheit, in das man zum Beispiel einfach die Werte eingeben kann?

Die Form für den Nachweis der Eigensicherheit ist nicht definiert. Dieser kann in schriftlicher oder elektronischer Form erstellt und abgelegt werden. R. STAHL bietet z.B. eine Formularvorlage an (Link). Darüber hinaus bietet R. STAHL den Nachweis der Eigensicherheit als Dienstleistung an. Dieser Service bietet sich insbesondere für komplexe Zusammenschaltungen mit mehreren Quellen an.

Dürfen Ex i-Trennbarrieren und Ex i-Transmitter, die nur eine PTB-Bescheinigung entsprechend EN 50020 besitzen, weiterhin betrieben werden?

Ex i-Trennbarrieren und Ex i-Transmitter mit einer Bescheinigung entsprechend EN 50 014 … EN 50 020 (nach der EG-Harmonisierungsrichtlinie 76/117/EWG) dürfen weiter betrieben werden. Es ist jedoch darauf zu achten, dass beim Nachweis der Eigensicherheit der Einfluss von konzentrierten Kapazitäten und Induktivitäten des Verbrauchers berücksichtigt wurde. So sollte geprüft werden, ob der Verbraucher (meist das eigensichere Betriebsmittel) sowohl mit einem Ci als auch einem  Li-Wert bescheinigt wurde. In diesem Fall muss der Nachweis der Eigensicherheit entsprechend der Vorgaben der aktuellen Ausgabe der EN 60079-14 Abschnitt 16.2.4.3 bewertet werden.

Gibt es eigentlich noch die Richtlinie EEx-i?

Die Kennzeichnung EEx wurde in der Vergangenheit eingesetzt und verwies auf die zugrundeliegende europäische Norm (für Eigensicherheit die EN 50020) in Abrenzung beispielsweise zu der amerikanischen Norm AEx. Aktuell in Verkehr gebrachte Geräte müssen der Richtlinie 2014/34/EU ATEX entsprechen. Bestehende Einrichtungen dürfen allerdings weiterhin betrieben werden, sofern sie nach dem aktuellen Stand der Technik installiert sind.

Was ist besser für die Zone 2 – die Schutzart Ex i oder Ex e?

Diese Frage kann nur mit Blick auf die Anwendung beantwortet werden. Ex i bietet den Vorteil, dass der Stromkreis getrennt und verbunden werden kann, ohne dass die Strom- oder Spannungsquelle vorher abgeschaltet werden muss. Dies ist z.B. von Vorteil, wenn an einem Stromkreis Messungen oder ein Austausch vorgenommen werden muss.

In der Zone 2 kommt häufig die Zündschutzart Ex ec zum Einsatz, da hier der Nachweis der Eigensicherheit entfällt und sich die Installation zusammen mit anderen Nicht-Ex i-Stromkreisen einfacher gestaltet. Der Nachteil ist jedoch, dass vor einem Verbinden oder Trennen des Stromkreises die Strom-oder Spannungsquelle abgeschaltet werden muss.  

Kann ich Sensorleitungen zwischen der Trennstufe und dem Sensor mit einer M12-Stecker/Kupplungskombination verlängern? Muss diese Steckerkombination eine ATEX-Zulassung haben?

Steckverbinder für Ex i-Stromkreise müssen keine Zulassung haben. Sie können als einfaches elektrisches Betriebsmittel entsprechend der Vorgaben der EN 60079-0, 600079-11 und 60079-14 beurteilt werden. Dies ist aber nur beim Einsatz von Steckverbindern mit einem Stromkreis ratsam. Sobald mehr als ein eigensicherer Stromkreis über den Steckverbinder geführt wird, muss der Steckverbinder die Anforderungen erfüllen, die denen eines Ex e-Gehäuses gleichkommen. Es ist deshalb in diesen Fällen ratsam, einen Steckverbinder mit ATEX-Zulassung einzusetzen. Hier gibt es eine neue Lösung von R. STAHL – den miniCON Steckverbinder Reihe 8595.

Hat es Auswirkungen auf einen eigensicheren Stromkreis, wenn man sich zum Zweck der Programmierung/Kalibrierung mit einem HART-Terminal in die Stromschleife einklemmt? Geht dadurch die Zulassung für die Eigensicherheit verloren?

Beim temporären Anschluss eines HART-Feldkommunikators an einen eigensicheren 4…20 mA-Signalkreis ist darauf zu achten, dass der Nachweis der Eigensicherheit eingehalten wird. Ist der Einsatz eines solchen Gerätes geplant, empfiehlt es sich, die Ex i-Parameter bei dem Nachweis der Eigensicherheit zu berücksichtigen.

Da solche Geräte sowohl mit Eingangs- als auch mit Ausgangsparametern bescheinigt sind, ist vor dem Anschluss an einen eigensicheren Stromkreis ein Nachweis der Eigensicherheit mit zwei Quellen (typischerweise des zugehörigen Betriebsmittels als auch des HART-Kommunikators) erforderlich. Ohne eine vorhergehende Prüfung ist nicht sichergestellt, dass die Anforderungen der Eigensicherheit eingehalten werden.

Dürfen eigensichere und nicht-eigensichere Kabel gemeinsam geführt werden, wenn beide Kabel geschirmt sind?

Eigensichere und nicht eigensichere Kabel dürfen gemeinsam in einem Kabelkanal oder auf einer Kabelpritsche geführt werden, wenn mindestens einer der beide Kabel geschirmt ist und der Schirm geerdet ist.

Wie hoch ist der Mindestabstand von eigensicheren Einzeladern zu nicht-eigensicheren Einzeladern im Schaltschrank?

Es gibt keinen geforderten Mindestabstand für isolierte Leitungen. Es wird jedoch auf eine räumlich getrennte Verlegung hingewiesen. Hier gilt der Grundsatz: Es darf keine Fremdenergie in einen eigensicheren Stromkreis eingespeist werden.

Für die leitenden Teile wie den Aderendhülsen oder den Klemmpunkten gilt ein Mindestabstand von 50 mm (Fadenmaß).  

Dürfen Potentialausgleichsleiter zusammen mit Ex i-Kabeln im Kanal verlegt werden?

Die Installationsnorm EN 60079-14 gibt dazu keine eindeutigen Hinweise. Bei einem Potentialausgleichsleiter handelt es jedoch um einen nicht-eigensicheren Stromkreis, der vorübergehend auch hohe Leistung übertragen kann. Damit kann eine elektromagnetische Energieübertragung nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund ist von einer gemeinsamen Verlegung abzusehen.

Kabelhersteller geben die Werte für C und L für alle Kabeltypen (Aderzahl und Querschnitt) an. Ist somit ein Kabel mit 2x0,75mm² gleich zu behandeln wie ein 18x0,75mm² Kabel. Gelten also für beide Kabel identische Werte?

Die vom Kabelhersteller angegebenen Werte können unabhängig von der Aderzahl des Kabels verwendet werden.

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